Musterverträge

Unsere Musterverträge soll Ihnen zeigen, welche Dinge Sie von uns erwarten können und auch, was wir von Ihnen erwarten. Grundsätzlich verlangen wir von Autoren kein Geld für eine Veröffentlichung. Wir tragen das verlegerische Risiko, wenn wir uns entscheiden, Ihr Manuskript anzunehmen. In der folgenden Liste sehen Sie unsere Standardverträge, die wir unseren Autoren anbieten. Bei speziellen Projekten kann es davon Abweichungen geben. Selbstverständlich können wir über jeden Vertragspunkt verhandeln.

1. Standard-Buchvertrag

Wir sind ein kleiner Verlag und unser Budget ist nicht sehr groß. Wir können deshalb keine Vorschüsse bezahlen. Allerdings zahlen wir ab dem ersten verkauften Exemplar Honorar, und zwar 15% des Nettopreises bei Print und 50% des Nettoerlöses aus den Shops bei E-Books. Näheres lesen sie im Standard-Mustervertrag, den Sie nebenstehend downloaden können.

2. Anthologie-Vertrag

Auch bei Anthologien zahlen wir in der Regel keinen Vorschuß. Das anfallende Honorar (im Normalfall 15% bei Printausgaben) wird durch die Anzahl der Autoren geteilt. Außerdem können Sie die Printexemplare zu einem vergünstigtem Preis (ca. 60% des Ladenpreises) erwerben. Diese dürfen Sie auch (natürlich zum Ladenpreis) weiterverkaufen. Wichtig: Ihr Werk ist nicht an unseren Verlag gebunden, sie können es jederzeit auch bei anderen Verlagen veröffentlichen.

3. Crowdfunding-Konzept

Es gibt Bücher, die rechnen sich eigentlich nicht. Oft ist die Zielgruppe zu klein um eine lohnenswerte Auflage starten zu können - Lyrik ist regelmässig so ein Kandidat. Trotzdem wäre es schade, wenn das Buch aus wirtschaftlichen Gründen nicht erscheinen würde. Unser Konzept heißt hier Crowdfunding. Das bedeutet, dass wir das Buch erst dann produzieren, wenn eine bestimmte Menge verbindlicher Vorbestellungen eingegangen sind. In der Regel sind das 25% der Auflage. Das ist der einzige Unterschied zum Standard-Vertrag.